Close

Therapeutischer Raum

Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen Erfahrungen und Möglichkeiten. Ziel ist immer der Schutz des therapeutischen Raums und die Aufrechterhaltung einer professionellen vertrauensvollen Beziehung. Dazu bedarf es Regeln:

Hilfestellungen für eine gelingende Therapiebeziehung: "Vom Symptom zur Kommunikation"

Therapiesitzungen finden im Normalfall immer am gleichen Wochentag zur selben Zeit statt und werden für ein laufendes Quartal im Vorhinein verbindlich vereinbart. Die Beziehungsqualität zwischen Therapeut und Patient duldet im Regelfall keine externen Störungen. Bei Kindern stehen im ersten Behandlungsabschnitt 70 und bei Jugendlichen 90 Stunden zur Verfügung. Bei Gruppentherapien sind es 60 Doppelstunden. Diese können bedarfsorientiert und begründet mit weiteren antragspflichtigen Abschnitten fortgesetzt werden. 

Neben den Worten und den körperlichen Ausdrucksformen dienen auch alle Spielzeuge der Praxis als nichtsprachliche Symbole, um etwas von sich und von der Vorstellung des in der Welt Seins ausdrücken zu können. Der Wert des Spiels bzw. Gespräches wird somit lediglich durch eine bestimmte Wahrnehmung und Reflexion des Therapeuten bzw. Rückmeldungen dieser an den Patienten gesteigert und nicht der Wert der Therapie durch „nur spielen/reden“ geschmälert. In der Stunde selbst geschieht das, was der Patient von sich aus zeigen möchte. 

Die Sitzungszeit wird nicht auf Kosten anderer Patienten gestört. Die Kinder werden rechtzeitig gebracht und abgeholt. Während der Therapiesitzungen bin ich telefonisch nicht erreichbar. Therapiestunden in der Einzeltherapie können 48 Werktagsstunden vorher abgesagt werden. 

Für den Fall des un-/entschuldigten Fehlens wird ein differenziertes Bereitstellungshonorar vereinbart. Bei unentschuldigtem Fehlen werden im Regelfall 75% des jeweils gültigen Honorars (EBM, GOP) privat in Rechnung gestellt. Bei Krankheit oder der Teilnahme an schulischen oder religiösen Pflichtveranstaltungen wird eine Pauschale festgelegt, die ihre Einkommensverhältnisse berücksichtigt und max. 30 % des Regelsatzes nicht überschreitet.

Der Therapeut ist gegenüber Dritten an die Schweigepflicht gebunden. Dies umfasst auch die Inhalte der Therapiestunden mit den Kindern gegenüber den Bezugspersonen. Alle Ton- und Videoaufnahmen sowie schriftliche Dokumentationen werden nur intern verwendet und streng vertraulich behandelt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Evtl. Ausnahmen davon werden immer im Vorab besprochen und in einer Schweigepflichtentbindung schriftlich vereinbart.

Um offen miteinander sprechen zu können sichern sich die Mitglieder einer Bezugspersonengruppe wechselseitig zu, dass die Informationen, die sie über andere Gruppenteilnehmer erhalten, geschützt bleiben. Daher sollten private Kontakte außerhalb der Bezugspersonengruppe unterbleiben, nach Möglichkeit im Vorfeld mit dem Therapeuten besprochen oder für die übrigen Gruppenmitglieder transparent gemacht werden.

Teilnehmer einer Gruppe versichern sich gegenseitig, dass sie das, was sie von anderen Kindern der Gruppe erfahren, nicht nach außen tragen. Eltern sollten daher auch nicht bei den Kindern nachfragen, was in der Gruppe gemacht oder besprochen worden ist. Private Kontakte außerhalb der Therapiegruppe sollten nach Möglichkeit unterbleiben, im Vorfeld mit dem Therapeuten besprochen oder für die anderen Gruppenmitglieder nachvollziehbar gemacht werden. Denn das Gefühl ausgeschlossen zu sein, das Wissen um Geheimnisse etc. kann das Miteinander der Gruppe und den offenen Austausch untereinander erheblich blockieren.

Das Kind sollte von seinen Bezugspersonen in seiner Entscheidung respektiert werden, inwieweit es aus den Therapiestunden etwas erzählen möchte oder nicht. Es sollte auch offen angehört und ernst genommen werden, wenn es um die Entscheidung der Aufnahme bzw. Fortsetzung einer Therapie geht.

Das Kind darf ihm wichtige Spielsachen oder Gegenstände in die Therapiestunde mitbringen. Nach Absprache mit mir kann es auch sinnvoll sein, dass einzelne Geschwister oder Freunde bzw. bei Jugendlichen der/die Freund/in mit in die Therapiestunde kommen. Bei Jugendlichen kann es im Zuge der Ablösung von den Eltern sinnvoll sein, dass die Bezugspersonen nicht mehr parallel eingebunden werden bzw. die Jugendlichen bei diesen Bezugspersonengesprächen selbst anwesend sind.

Bitte sprechen Sie uns zeitnah und direkt an, wenn Sie Fragen oder eine Kritik haben. Ich und meine Mitarbeiter*innen sind uns bewusst, dass wir Fehler machen und wir sind bereit aus solchen zu lernen und unser Qualitätsmanangement weiterzuentwickeln. 

Beratungstermin? Wir helfen Ihnen weiter!